Hierbei werden Schäden am Antriebsstrang, Fahrwerk und an den Sicherheitssystemen begutachtet, um die Kausalität festzustellen.
In Österreich gilt die freie Sachverständigenwahl bei einem Haftpflichtschaden. Vollkasko- oder Teilkaskoschäden sind jedoch vertraglich geregelt.
Bei einem Wertgutachten wird der Marktwert für rechtliche, finanzielle oder steuerliche Zwecke, zb. NoVA, ermittelt.
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